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Die werkseigene Produktionskontrolle (WPK)

Eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) ist eine Voraussetzung für die Herstellung von Fenstern und Außentüren im Sinne der Produktnorm EN 14351-1. Der Hersteller hat über die Durchführung der von der Norm geforderten WPK einen Nachweis zu erbringen. Eine normgerechte WPK setzt sich aus definierten Verfahrensweisen, entsprechenden Verfahrens-anweisungen einerseits und regelmäßigen Inspektionen und Prüfungen andererseits zusammen.
Hinweis: Die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) nach den Normen EN 179 und EN 1125 ist unabhängig der WPK gemäß EN 14351-1 zu beachten.

 

WSS empfiehlt als beschlaglieferender Partner als Mindeststandard folgende Vorgehensweise:

Die folgenden Punkte sind zu überprüfen:

  • Die Notwendigkeit und Gültigkeit des CE-Zeichens bezüglich des verwendeten Fensterbeschlages sowie der Tür- bzw. Schlosssysteme
  • Die Übereinstimmung der vorgesehenen Anwendungen  des Profilsystems mit den Bedingungen der eingesetzten Anlagen und des Objektes
  • Die Übereinstimmung der jeweiligen Ausführungsspezifikationen mit den Angaben in den WSS-Montageanleitungen und der WSS-Kombinationsmöglichkeiten
  • Die Berücksichtigung der Richtlinien TBDK, VHBH und VHBE

Jede eingehende Ware ist anhand von in Arbeitsanweisungen definierten Kontrollparametern zu überprüfen.

  • Kontrolle sämtlicher elementspezifischer Komponenten (z. B. Beschläge, Schlösser, Druckstangen, Getriebe, Scheren) anhand von Ident-Nummern und technischen Unterlagen
  • Überprüfung der Vollständigkeit der gelieferten Produkte und Produktgruppen - insbesondere bei tragenden Systemen und Verschlusskonstruktionen
  • Feststellung der Produktidentität in Bezug auf Material, Funktion und Abmessungen
  • Schriftliche Dokumentation der durchgeführten Wareneingangsprüfung mit Name und Datum des verantwortlichen Prüfers
  • Diese Dokumentation ist für einen Zeitraum von zehn Jahren aufzubewahren

Während der Fertigung sind die folgenden durch Arbeitsanweisungen und andere technischen Vorgaben geregelten Punkte in regelmäßigen Abständen zu überprüfen:

Kontrolle der Befestigungspunkte und evtl. Verstärkungen im/am Flügel sowie am Rahmen für den Beschlag und für das Verschlusssystem

  • Kontrolle der Abmessungen der Kammern und Toleranzen im/am Flügel sowie am Rahmen für den Einbau der Beschlagteile und der Verschlüsse
  • Kontrolle der Anzahl und Position der Verschlusspunkte sowie der korrekten Montage des gesamten Beschlages
  • Kontrolle aller Verschraubungen auf festen Sitz

Die Ergebnisse der Kontrolle sind mit Namen und Datum schriftlich festzuhalten.

 

Nach erfolgter Montage der Fenster-/Türanlage sind folgende Kontrollen anhand von Arbeitsanweisungen und anderer technischer Vorgaben durchzuführen:

  • Spaltgröße zwischen Flügel und Rahmen
  • Spaltgröße zwischen Flügel und Zweitflügel - bei 2-flg. Anlagen
  • Spielfreie Befestigung der Verschluss- und Beschlagkomponenten
  • Spielfreie Befestigung der Schließbleche
  • Spielfreie Befestigung der Türbänder, Scheren und Ecklager
  • Vorgeschriebener Einschub von Falle und Riegel bei Türanlagen
  • Kompletter Einzug aller Fallen und Riegel bei Betätigung der Auslösung

Die Montageanleitungen für alle Komponenten der Schließsysteme und der Fenster- bzw. Türsysteme sind in jedem Fall strikt zu beachten. Die ordnungsgemäße Durchführung der Montage ist zu dokumentieren.

Die Ergebnisse der Kontrolle sind mit Namen und Datum schriftlich festzuhalten.

 

Mindestens einmal pro Monat ist ein fertig montiertes Element vor Auslieferung auf Einhaltung aller Vorgaben zu prüfen.

Die Ergebnisse der Kontrolle zur Einhaltung der Arbeitsanweisungen, der technischen Vorgaben sowie der folgenden Punkte sind zu bewerten:

  • Beschläge, Type und Montage
  • Abmessungen und Toleranzen
  • Erfüllung der Funktionsanforderungen
  • Status der Füllungen / Gläser
  • Status der Verschraubungen / Befestigungselemente
  • Größe der Spaltmaße
  • Auslösekräfte des Verschlusssystems (für Türen bei aktivierter Falle )
  • Auslösekräfte des Verschlusssystems (für Türen bei aktivierter Falle und Riegel)
  • Vorhandensein aller vorgesehenen Unterlagen wie Montage- und Wartungsanleitungen

Die Ergebnisse der Kontrolle sind mit Namen und Datum schriftlich festzuhalten.

  • Kontrollen, die nur während der Montage vor Ort durchgeführt werden können, sind in den Montageanleitungen beschrieben oder im Einzelfall durch den Hersteller zu beschreiben.
  • Die Dokumentation der Durchführung dieser Kontrollen ist ebenfalls mit Namen und Datum schriftlich festzuhalten.

Hinweis

Die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) nach den Normen EN 179 und EN 1125 ist unabhängig der WPK gemäß EN 14351-1 zu beachten.