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DIN EN 14351-1

Eine Kennzeichnung der Produkte gemäß der CE-Vorgaben ist seit 2010 verpflichtend für das Indenverkehrbringen vorgeschrieben.

Das CE-Kennzeichen ist somit an Fenstern und Außentüren anzubringen, die in den europäischen Warenverkehr gebracht werden.

Diese Produktnorm legt europaweit die einzuhaltenden relevanten Eigenschaften und Leistungsklassen von Fenstern und Außentüren materialunabhängig fest. Hersteller, Planer, Investoren und Verbraucher erhalten mit dieser Produktnorm die Grundlage für eine Bewertung von Fenstern und Türen. Die jeweiligen Leistungsanforderungen sind vom Planer auf der Basis dieser Produktnorm unter Berücksichtigung relevanter nationalen Bestimmungen festzulegen.

Das CE-Zeichen bestätigt die Konformität der Produkte mit den entsprechenden EU-Richtlinien und ermöglicht die europaweite Vermarktung.

Die EN 14351-1 setzt die europäische Bauproduktenrichtlinie um, die in Deutschland wiederum durch das Bauproduktengesetz (BauPG) und die Landesbauordnungen (LBO) umgesetzt wird.

Die Norm EN 14 351-1 findet keine Anwendung bei folgenden Produkten:

  • Fenster und Türen, die im Hinblick auf Rauchdichtheit und Feuerschutz
    den Bestimmungen der prEN 14351-3 unterliegen, bei denen aber einzelne Eigenschaften und Leistungsanforderungen nach DIN EN 14 351-1 von Bedeutung sein können
  • Lichtkuppeln nach EN 1873 und prEN 14963
  • Vorhangfassaden nach EN 13830
  • Tore nach EN 13241-1
  • Innentüren nach prEN 14251-2, bei denen aber einzelne Eigenschaften und  Leistungsanforderungen nach EN 14 351-1von Bedeutung sein können
  • Karusselltüren
  • Fenster in Fluchtwegen