Neue Norm für NRWG - DIN EN 12101-2
Neue Norm für NRWG – DIN EN 12101-2
Seit September 2006 müssen alle natürlich wirkenden Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) den Verwendbarkeitsnachweis nach DIN EN 12101-2 erbringen oder über eine Zustimmung im Einzelfall bei der obersten Bauaufsicht genehmigt werden.
Ab dem 01.09.2006 dürfen nur noch geprüfte Komplettlösungen (NRWG), bestehend aus Fenster und Antrieb sowie Kranz, RWG-Beschlag, Lichtkuppel und Windleitführung eingesetzt werden, die über einen in § 17 Musterbauordnung (MBO) vorgeschriebenen Verwendbarkeitsnachweis verfügen. Das kann entweder eine CE-Kennzeichnung für gesetzlich geregelte Bauprodukte bei Standardgeräten oder eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bei individuell konzipierten Fassaden und Dachgestaltungen sein.
Von der Norm betroffene Gebäudeelemente:
Neben den klassischen NRWG für die Dachentrauchung umfasst die DIN EN 12101-2 auch die NRWG, die in der Seitenwand zur effektiven Entrauchung von Gebäuden eingesetzt werden. Sie bestehen also immer aus dem Öffnungsaggregat und dem Fenster zur Fassadenentrauchung bzw. dem Dachelement zur Dachentrauchung.
Reaktionen des Marktes auf die neue Norm:
Diverse Hersteller haben komplette Systemlösungen auf den Markt gebracht.
Die Prüfungen kompletter Systeme werden bei den notifizierten Prüfstellen, z.B. VdS Schadenverhütung oder Materialprüfungsanstalt MPA durchgeführt. Die Hersteller erhalten dann nach erfolgreicher Prüfung ihre Klassifizierungsberichte.
Erlangung des EG-Konformitätszertifikates:
Nach Erhalt aller Prüf- und Klassifizierungsberichte, die die Leistungsklassen des NRWG beschreiben, muss der NRWG-Hersteller, z.B. ein Metallbauunternehmen, die Ausstellung des EG-Konformitätszertifikates beantragen. Der Hersteller des NRWG muss in dem Besitz eines auf seinen Namen und seine Fertigungsstätte ausgestellten EG-Konformitätszertifikates sein. Er übernimmt als Inverkehrbringer die Verantwortung für das NRWG. In dem EG-Konformitätszertifikat sind nur die geprüften NRWG mit ihren Leistungsklassen aufgeführt. Nur diese dürfen mit einem CE-Kennzeichen versehen im Markt angeboten werden. Ein Freibrief zur Produktion abweichender NRWG oder erweiterter Leistungsklassen ist das EG-Konformitätszertifikat nicht. Hier ist nach einer erneuten Erstprüfung eine kostspielige Änderung oder Neuausstellung von Konformitätszertifikaten notwendig.
Überprüfung normkonformer Produktion:
Der Hersteller muss eine werkseigene Produktionskontrolle, WPK, einrichten und durchführen sowie einen produktspezifischen Qualitätsplan erstellen. Die WPK kann ein Teil eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001 sein. Durch die notifizierte Prüfstelle wird überprüft, ob bei dem Hersteller die werkseigene Produktionskontrolle eingerichtet ist. Die kontinuierliche Überwachung des NRWG wird durch den produktspezifischen Qualitätsplan vom Hersteller der NRWG definiert. In diesem wird festgelegt, in welcher Häufigkeit Prüfungen mit vorgegebenen Prüfparametern an Baugruppen des NRWG und /oder kompletten NRWG durchgeführt werden.
Kennzeichnung des geprüften NRWG nach Euronorm:
Ein NRWG nach DIN EN 12101-2 muss mit einem Typenschild ausgestattet sein, das neben den Angaben der unterschiedlichen Klassen auch die Nummer des EG-Konformitätszertifikates sowie Namen und Adresse des Herstellers enthält
