Sv-Panikschlösser

Sv-Panikschlösser müssen gemäß der Bauordnung gewährleisten, dass verriegelbare Türen in Flucht- und Rettungswegen mit einem Handgriff schnell und sicher in Fluchtrichtung geöffnet werden können. Diese Forderung wird durch Sv-Panikschlösser erfüllt, indem der ausgeschlossene Riegel und die Schloss-Falle im Panikfall durch Betätigung eines z.B. Türdrückers eingezogen werden. Weiterhin besitzt das Sv-Panikschloss eine automatische Selbstverriegelung, indem über eine Steuerfalle beim Schließen der Tür der Riegel ausgeschlossen wird ohne das eine Betätigung des Profilzylinders erforderlich ist. 

Sv-Panikschloss

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