Sv-Panik-Motorschlösser

Sv-Panik-Motorschlösser müssen gemäß der Bauordnung gewährleisten, dass verriegelbare Türen in Flucht- und Rettungswegen mit einem Handgriff schnell und sicher in Fluchtrichtung geöffnet werden können. Diese Forderung wird durch Sv-Panik-Motorschlösser erfüllt, indem der ausgeschlossene Riegel und die Schloss-Falle im Panikfall durch Betätigung eines z.B. Türdrückers eingezogen werden. Weiterhin besitzt das Sv-Panik-Motorschloss eine automatische Selbstverriegelung, indem über eine Steuerfalle beim Schließen der Tür der Riegel ausgeschlossen wird ohne das eine Betätigung des Profilzylinders erforderlich ist. Im normalen Betriebsmodus des Schlosses erfolgt das Öffnen und Schließen über den Motorriegel, der über einen Impulsgeber (z.B. Schalter) angesteuert wird. Sv-Panik-Motorschlösser gewährleisten nach dem Schließen der Tür eine gesicherte Verriegelung und bieten gleichzeitig durch den Motorriegel eine gesteuerte Zutrittskontrolle.

Sv-Panik-Motorschloss

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