Panikschlösser für getrennte Schließanlagen
Panikschlösser für getrennte Schließanlagen müssen gemäß der Bauordnung gewährleisten, dass verriegelbare Türen in Flucht- und Rettungswegen mit einem Handgriff schnell und sicher in Fluchtrichtung geöffnet werden können. Diese Forderung wird durch Panikschlösser erfüllt, indem der ausgeschlossene Riegel und die Schloss-Falle durch Betätigung eines Beschlagelemtens (z.B. Türdrücker) eingezogen werden. Panikschlösser für getrennte Schließanlagen werden dann eingesetzt, wenn der gleichzeitige Einsatz von Profilzylindern aus unterschiedliche Schließanlagen gefordert ist, um unterschiedlichen Benutzergruppen (z.B. Hausbewohner, Feuerwehr, Facility-Management) die Öffnungsrechte zuzuweisen. Das Schloß ist über jeden montierten Zylinder eigenständig zu betätigen. Panikschlösser für getrennte Schließanlagen gibt es mit unterschiedlichen Panik-Funktionen sowie für Rohhrahmen- und Vollblatttüren.
