Panik-Sicherheitsschlösser

Panik-Sicherheitsschlösser müssen gemäß der Bauordnung gewährleisten, dass verriegelbare Türen in Flucht- und Rettungswegen mit einem Handgriff schnell und sicher in Fluchtrichtung geöffnet werden können. Diese Forderung wird durch Panikschlösser erfüllt, indem der ausgeschlossene Riegel und die Schloss-Falle durch Betätigung eines Beschlagelemtens (z.B. Türdrücker) eingezogen werden. Panik-Sicherheitsschlösser werden dann eingesetzt, wenn erhöhter Sicherheitsbedarf besteht, da der Riegelausschluss mit 25 mm größer ist, als bei Standard-Panikschlössern. Der größere Riegelausschluss erschwert das unberechtigte Öffnen der Tür. Panik-Sicherheitsschlösser gibt es mit unterschiedlichen Panik-Funktionen sowie für Rohhrahmen- und Vollblatttüren.

Panik-Sicherheitsschloss

Vorhanden auf folgenden Seiten: