Panik-Mehrfachverriegelungen

Panik-Mehrfachverriegelungen müssen gemäß der Bauordnung gewährleisten, dass verriegelbare Türen in Flucht- und Rettungswegen mit einem Handgriff schnell und sicher in Fluchtrichtung geöffnet werden können. Diese Forderung wird durch Panikschlösser erfüllt, indem die ausgeschlossenen Riegel und die Schloss-Falle durch Betätigung eines Beschlagelemtens (z.B. Türdrücker) eingezogen werden. Panik-Mehrfachverriegelungen werden dann eingesetzt, wenn erhöhter Sicherheitsbedarf besteht und/oder zusätzliche Verriegelungspunkte aufgrund großer Türhöhen gewünscht sind. Panik-Mehrfachverriegelungen gibt es mit unterschiedlichen Panik-Funktionen sowie für Rohhrahmen- und Vollblatttüren.

Panik-Mehrfachverriegelung

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