Panik-Einsteckschlösser
Panik-Einsteckschlösser müssen gemäß der Bauordnung gewährleisten, dass verriegelbare Türen in Flucht- und Rettungswegen mit einem Handgriff schnell und sicher in Fluchtrichtung geöffnet werden können. Diese Forderung wird durch Panikschlösser erfüllt, indem der ausgeschlossene Riegel und die Schloss-Falle durch Betätigung eines Beschlagelemtens (z.B. Türdrücker) eingezogen werden. Panik-Einsteckschlösser gibt es mit unterschiedlichen Panik-Funktionen sowie für Rohhrahmen- und Vollblatttüren.
