Panik-Dreifallenschlösser
Panik-Dreifallenschlösser müssen gemäß der Bauordnung gewährleisten, dass verriegelbare Türen in Flucht- und Rettungswegen mit einem Handgriff schnell und sicher in Fluchtrichtung geöffnet werden können. Diese Forderung wird durch Panikschlösser erfüllt, indem der ausgeschlossene Riegel und die Schloss-Falle durch Betätigung eines Beschlagelemtens (z.B. Türdrücker) eingezogen werden. Sie bestehen aus einem Haupt- und zwei Zusatz-Fallenschlössern und werden in Türen eingesetzt, wo zusätzlich ober- und unterhalb des Mittelschlosses Andruckpunkte benötigt werden. Die Zusatzfallenschlösser werden über ein Gestänge mit dem Hauptschloss verbunden. Panik-Dreifallenschlösser gibt es in unterschiedlichen Panik-Funktionen sowie für Rohhrahmen- und Vollblatttüren.
